ICP und Recht15 Min. LesezeitFakten geprüft am 1. November 2026

Gilt Chinas Datenschutzgesetz PIPL für Ihre Website?

Das kann es, auch ohne Büro oder Server in China, und zu seinen Grenzen gibt es offiziell weniger, als die meisten Ratgeber zugeben.

Die kurze Antwort

Das kann es. Das PIPL erfasst Verarbeitungen außerhalb Chinas, wenn sie dazu dienen, Menschen in China Produkte oder Dienstleistungen bereitzustellen oder ihr Verhalten zu analysieren. Dass Sie dort kein Büro und keinen Server haben, entscheidet die Frage nicht. Kommentatoren stufen Websites für chinesische Käufer als wahrscheinlich erfasst ein, einen offiziellen Maßstab haben wir aber nicht gefunden.

  1. Das PIPL gilt seit dem 1. November 2021, und Artikel 3 nennt zwei Fälle plus eine Auffangklausel, in denen es Verarbeitungen außerhalb Chinas erreicht.
  2. Laut Hunton hat ein chinesisches Gericht in einem 2024 veröffentlichten Fall eine in Frankreich registrierte Hotelgruppe mit im Ausland gehosteter Website dem PIPL unterstellt.
  3. Dieses Gericht sprach RMB 20.000 zu und entschied, dass ein Häkchen unter einer allgemeinen Datenschutzerklärung keine gesonderte Einwilligung ist.
  4. Vereinfachte Regeln für Verarbeiter mit Daten von weniger als 100.000 Personen gelten seit dem 1. September 2026, und Artikel 2 fasst sie für Verarbeiter innerhalb Chinas.
  5. In schweren Fällen drohen nach Artikel 66 Bußgelder von bis zu RMB 50 Millionen oder 5 % des Vorjahresumsatzes.
Zusammenfassen mitChatGPTClaudePerplexity

Wenn Ihr Unternehmen in Deutschland oder Österreich sitzt, kennen Sie das Muster aus der DSGVO: Sie reicht über die EU hinaus, sobald jemand Menschen in der Union Waren oder Dienstleistungen anbietet oder ihr Verhalten dort beobachtet.29 Chinas Personal Information Protection Law, kurz PIPL, kennt einen ähnlichen Gedanken, nur mit anderen Regeln.

Die meisten englischsprachigen Antworten im Netz sagen entweder „Das PIPL gilt für alle“ oder „nur, wenn Sie in China sind“. Der Gesetzestext liegt dazwischen, und das ist wichtig, wenn Sie chinesische Seiten und ein Kontaktformular planen.

Die deutschsprachigen Überblicke, die wir gelesen haben, etwa von Noerr und activeMind, stammen aus 2021 und 2022 und erklären vor allem das Gesetz selbst.3435 Hier geht es konkret um Ihre Website und Ihr Formular.

Hier steht, was das Gesetz sagt, was ungeklärt bleibt und welche Fragen Sie einem Berater vor Ort stellen sollten. Der Text gehört zu unserem Leitfaden über die rechtlichen Grundlagen einer Website in China.

Gilt das PIPL auch ohne Büro oder Server in China?

Ja, das kann es. Ihr Standort ist nicht das Kriterium. Artikel 3 wendet das PIPL auf Verarbeitungen außerhalb Chinas an, die Informationen von Menschen in China betreffen, und zwar in diesen Fällen:1

  • Der Zweck ist, Menschen in China Produkte oder Dienstleistungen bereitzustellen.
  • Die Verarbeitung analysiert oder bewertet das Verhalten von Menschen in China.
  • Weitere durch Gesetz oder Verwaltungsverordnung bestimmte Fälle.

Das ist die extraterritoriale Wirkung, von der deutsche Beiträge sprechen.3436 Das Hosting taucht in dieser Liste nicht auf. Chinafy schreibt, dass eine außerhalb Chinas gehostete Website erfasst ist, wenn sie Leads von chinesischen Nutzern sammelt.20

Es gibt auch ein Beispiel aus der Rechtsprechung. In einem 2024 veröffentlichten Fall entschied das Internetgericht Guangzhou gegen eine französische Hotelgruppe, es ging um die Buchungsdaten eines Gastes.36

Hunton beschreibt die Beklagte als in Frankreich registriert, mit einer außerhalb Chinas gehosteten Website, und als dem PIPL unterworfen, weil sie Informationen von Menschen in China erhob.3

Was gilt als Bereitstellen von Dienstleistungen für Menschen in China?

Eine offizielle Grenze haben wir nirgends gefunden. Sidley schrieb im Mai 2023, noch vor der Entscheidung aus Guangzhou, die volle Reichweite dieser Zuständigkeit „remains untested“, sei also unerprobt.11

Mayer Brown wies 2021 auf einen Unterschied im Wortlaut zur DSGVO hin: Das PIPL spreche von „providing“, nicht von „offering“, und könne daher auch eine Website treffen, die gar nicht auf China zielt.8 In der deutschen Fassung der DSGVO steht an dieser Stelle „anzubieten“.29

Prighter, ein Anbieter von Vertreterdiensten, schreibt, chinesische Behörden hätten keine Leitlinien veröffentlicht, und übernimmt deshalb Anhaltspunkte aus EU-Leitlinien zur DSGVO.10 Die veröffentlichten Ansichten im Überblick:

Ihre WebsiteVeröffentlichte AnsichtStand
Keine chinesische Fassung, gelegentlich eine Bestellung aus ChinaEine globale E-Commerce-Website „may be caught“, könne also erfasst sein, weil ein Kunde in China sitzt, so Mayer Brown 8Offen: eine Lesart von 2021, und wir haben dazu keinen offiziellen Text gefunden
Chinesische Sprache, Zahlung in RMB oder Lieferung nach ChinaAnzeichen für ein Angebot, so Prighter 10Aus EU-Leitlinien übernommen, kein chinesischer Maßstab
Verhaltensbasierte Werbung oder Cookie-Tracking von Menschen in ChinaEin Anzeichen für „Analyse“, so Prighter 10Morrison Foerster sieht in Verhaltensanalysen eine eigene Grundlage für die Reichweite 7
Chinesische Seiten nur mit Anfrageformular, kein Online-VerkaufIn unseren Quellen nicht behandeltOffen: Fragen Sie einen Berater vor Ort

Die letzte Zeile dürfte für viele ausländische Dienstleister der Normalfall sein, und sie ist am schlechtesten dokumentiert.

Eine chinesische Seite, die chinesische Kunden gewinnen soll, liegt nah an dem Zweck, den Artikel 3 beschreibt. Das ist unsere Lesart, kein Urteil. Vorsichtig planen heißt: so, als wären Sie erfasst.

Fig. 1Drei Fragen zur Einordnung Ihrer Website
  1. Sprechen Ihre Seiten Kunden in China an?
  2. Erheben Sie personenbezogene Informationen von ihnen oder verfolgen Sie ihr Verhalten?
  3. Hängt die Erhebung damit zusammen, sie zu bedienen?
  4. Dreimal JaPlanen Sie, als gelte das PIPL.
  5. Zweifel bei einer FrageFragen Sie einen Berater vor Ort.

Gibt es für kleine Unternehmen eine leichtere Regelung?

Gehen Sie nicht davon aus. Das PIPL selbst kennt keine Mindestgröße, wie Morrison Foerster 2021 festhielt.7 Neue Regeln für kleine Verarbeiter (englisch meist „handlers“) gibt es zwar, aber sie sind womöglich nicht für Sie geschrieben.

China hat vereinfachte Maßnahmen für Verarbeiter mit Daten von weniger als 100.000 Personen veröffentlicht, in Kraft seit dem 1. September 2026.922

Artikel 2 wendet sie auf kleine Verarbeiter „innerhalb der Volksrepublik China“ an (unsere Übersetzung).9

Weder der Text noch die Fragen und Antworten der CAC, der chinesischen Internetaufsicht, noch die Beiträge von CMS und China Briefing sagen, dass ein ausländisches Unternehmen ohne Präsenz in China diese Regeln nutzen kann.9232425 Die beiden Formulare im Anhang haben wir nicht gelesen.

Wichtig werden sie, wenn Sie eine kleine chinesische Tochtergesellschaft führen. Die Bestimmungen sehen diese Vereinfachungen vor:9

ThemaVereinfachte Maßnahme
Datenschutzhinweis (Art. 4, 6)Kürzerer Mindestinhalt. Die Veröffentlichung der Regeln kann genügen, wenn die Daten notwendig sind und nicht weitergegeben werden
Einwilligung (Art. 7)Sie dürfen verarbeiten, was Menschen freiwillig und vollständig informiert angeben, um Ihre Leistung zu erhalten, im Rahmen der veröffentlichten Regeln
Grenzüberschreitend (Art. 10)Keine Bewertung, kein Standardvertrag, keine Zertifizierung in aufgeführten Fällen, etwa wenn ein Vertrag es wirklich erfordert
Audits (Art. 13)Mindestens alle fünf Jahre, mit einer Selbstprüfung aus dem Anhang, die fünf Jahre aufbewahrt wird
Geringfügige Verstöße (Art. 18)Keine Strafe bei umgehender Korrektur ohne Schaden

Sensible Daten brauchen weiterhin eine gesonderte Einwilligung, und für unter 14-Jährige gelten eigene Regeln.9 Artikel 10 lässt die Pflichten zu Hinweis und gesonderter Einwilligung für ins Ausland übermittelte Daten bestehen.9

Was muss eine erfasste Website tun?

Sie muss sagen, was sie tut, eine Rechtsgrundlage haben und die Rechte der Menschen achten. Diese Regeln berühren eine typische Marketing-Website:

PflichtQuelleAuf Ihrer Website
Hinweis vor der ErhebungPIPL Art. 17 1Wer Sie sind, Kontakt, Zweck, Methode, Datenarten, Speicherdauer, wie Rechte ausgeübt werden
RechtsgrundlageArt. 13 1Unter anderem Einwilligung oder Erforderlichkeit für einen Vertrag mit dieser Person
Wirksame EinwilligungArt. 14 bis 16 1Informiert und ausdrücklich, leicht zu widerrufen, neue Einwilligung bei geändertem Zweck, keine Leistungsverweigerung wegen Daten, die Sie nicht brauchen
Nur das NötigeVerordnung Art. 22 2Keine Formularfelder über die Leistung hinaus
Weitergabe an ein anderes UnternehmenArt. 23 1Empfänger nennen, gesonderte Einwilligung einholen
Sensible DatenArt. 28 bis 31 1Gesonderte Einwilligung, unter 14 Jahren die der Eltern
Anfragen betroffener PersonenArt. 45, 47, 50 1Ein funktionierender Weg für Auskunft, Kopie und Löschung

Was das für Ihr Lead-Formular bedeutet

Ihr Kontaktformular ist meist der wichtigste Punkt der Erhebung. Hier ein vorsichtiger Aufbau, den Sie mit Ihrem Berater durchgehen können.

  1. Felder kürzen. Behalten Sie, was Sie zur Beantwortung der Anfrage brauchen.
  2. Hinweis ans Formular setzen. Verlinken Sie die Regeln vor der Schaltfläche zum Absenden.
  3. Marketing trennen. Bieten Sie Newsletter und Nachfassen als freiwillige, nicht vorangekreuzte Option an.
  4. Partner getrennt behandeln. Erhält ein Vertriebspartner den Lead, nennen Sie ihn und holen Sie eine gesonderte Einwilligung ein.
  5. Nachweise führen. Bei Schadensersatzansprüchen wird Verschulden nach Artikel 69 vermutet, Sie sollten also Belege haben.1
  6. Löschung einplanen. Sagen Sie, wie lange Sie einen Lead behalten und wie man die Entfernung verlangt.

Die Antwort auf eine Angebotsanfrage kann unter die Vertragsgrundlage von Artikel 13 fallen. Marketing folgt daraus nicht: Das Gericht in Guangzhou stellte fest, dass Marketing ohne Einwilligung für die Vertragserfüllung nicht erforderlich ist.4

Auch Formulardienste und CRM-Systeme gehören auf den Prüfstand. Ein für Sie tätiger Dienstleister fällt unter die beauftragte Verarbeitung, die eine Vereinbarung und Aufsicht verlangt.1

Unser Leitfaden zu Formularen und reCAPTCHA in China behandelt die technische Seite.

PIPL und DSGVO: was sich nicht übertragen lässt

Vieles wirkt vertraut. Noerr schreibt, das PIPL ähnele „in vielerlei Hinsicht“ der DS-GVO, auch weil es die Datenverarbeitung im Grundsatz für unzulässig erklärt, und activeMind nennt die Rechtsgrundlagen stark ähnlich.3435 Usercentrics vergleicht den „Verarbeiter“ mit dem „Verantwortlichen“ der DSGVO.36

Eine DSGVO-konforme Website ist trotzdem nicht automatisch PIPL-konform. Sechs Punkte, an denen sich die gelesenen Texte unterscheiden:

PunktDSGVO und deutsches RechtPIPL
Reichweite ins AuslandArt. 3 Abs. 2: Waren oder Dienstleistungen „anzubieten“ oder Verhalten in der Union zu beobachten 29Art. 3: Produkte oder Dienstleistungen bereitzustellen, Verhalten zu analysieren oder zu bewerten, dazu eine Auffangklausel 1
Berechtigtes InteresseArt. 6 Abs. 1 lit. f erlaubt es als Rechtsgrundlage 30Art. 13 enthält keine solche Grundlage 1, so auch Noerr und Bär & Karrer 3437
VertreterArt. 27: schriftliche Benennung in der Union, mit Ausnahmen, etwa für gelegentliche Verarbeitung, die voraussichtlich zu keinem Risiko führt 31Art. 53: Stelle oder Vertreter in China 1, laut K&L Gates unabhängig von der Datenmenge 15
Cookies§ 25 TDDDG: Einwilligung, mit zwei Ausnahmen, etwa wenn unbedingt erforderlich 32Keine ausdrückliche Regel gefunden, Quellen uneins 121314
Daten ins AuslandArt. 44 bis 50, laut Österreichischer Datenschutzbehörde „bis auf wenige Sonderfälle genehmigungsfrei“ 33Art. 38 und 39, siehe unten 1
AufsichtArt. 52: unabhängige Aufsichtsbehörden, so activeMind 35Aufsichtsbehörden nicht unabhängig, so activeMind 35

Die Tabelle ist eine Lesehilfe, kein vollständiger Vergleich. Wichtig ist die Rechtsgrundlage: Wer Formulare und Newsletter gewohnheitsmäßig auf das berechtigte Interesse stützt, kann diese Gewohnheit nicht mitnehmen.130

Eine ausdrückliche Regel dazu haben wir nicht gefunden, und die Quellen sind uneins. FlexyConsent räumt selbst ein, dass das PIPL Cookies nicht eigens erwähnt.14

QuellePosition
Morrison Foerster, August 2023Banner nicht üblich und vom PIPL nicht ausdrücklich verlangt, „at least not yet“, also zumindest noch nicht 12
FlexyConsent, Juni 2026 (verkauft Einwilligungstools)Websites sollten Besuchern in China eine geotargetierte Einwilligung zeigen 14
CookieChimp, undatiert (verkauft Einwilligungstools)Opt-in vorgeschrieben, nicht notwendige Cookies standardmäßig aus 13

Die Aussagen der Anbieter sind kommerziell motiviert und stützen sich auf wenig oder nichts außer dem Gesetz. Trotzdem kann das Tracking von Menschen in China den Fall „Verhalten analysieren“ aus Artikel 3 berühren.1

Aus Deutschland kennen Sie die Regel des § 25 TDDDG.32 Ob sie für einen Besucher in China greift, haben wir nicht geprüft, und sie beantwortet die chinesische Frage nicht. Ein Banner für die DSGVO belegt also nichts für das PIPL.

Kostenloser Check

Ist Ihre Website auf Baidu sichtbar?

Geben Sie Ihre Website ein. Wir prüfen Baidu, die Erreichbarkeit aus China und den Aufbau Ihrer Website und senden Ihnen den Bericht per E-Mail.

Muss Ihre Datenschutzerklärung auf Chinesisch sein?

Das Gesetz sagt das nicht, wir würden sie aber auf Chinesisch verfassen. Artikel 17 verlangt eine klare, verständliche Sprache und nennt keine bestimmte.1

Anbieter wie FlexyConsent empfehlen Hinweise in vereinfachtem Chinesisch.14

Wer Ihre chinesische Seite liest und nur eine deutsche oder englische Erklärung findet, ist nicht ohne Weiteres informiert. Die Übersetzung zwingt Sie außerdem, genau zu benennen, was Sie tun.

Die Verordnung ergänzt, dass Verarbeitungsregeln gebündelt und leicht auffindbar sein sollen.2

Brauchen Sie einen Vertreter in China?

Fallen Sie unter den zweiten Absatz von Artikel 3, sagt der Text: ja. Artikel 53 verlangt von ausländischen Verarbeitern, in China eine Stelle einzurichten oder einen Vertreter zu benennen und deren Kontaktdaten zu melden.1

Die Verordnung von 2024 nennt den Empfänger: die Cyberspace-Behörde auf Stadtebene am Sitz der Stelle oder des Vertreters.2

K&L Gates versteht die Pflicht als unabhängig von der Datenmenge und schrieb im Januar 2022, es gebe „no clear guidance“, also keine klare Anleitung, wie die Bestellung abläuft.15

Wir haben gesucht und seither kein veröffentlichtes Verfahren gefunden. Auch was geschieht, wenn Sie keinen Vertreter haben, konnten wir nicht belegen.

Das ist die erste Frage an einen Berater vor Ort.

Ist ein Lead an Ihre Zentrale eine grenzüberschreitende Übermittlung?

Das hängt davon ab, wer ihn erhoben hat. Am klarsten ist der Fall eines Unternehmens in China, das Daten ins Ausland gibt. Unklarer ist es, wenn Ihre Website außerhalb Chinas direkt erhebt.

DatenflussEinordnung
Chinesische Tochter oder ein Agent schickt Leads an Ihre ZentraleEine Übermittlung: Bedingungen von Art. 38, dazu Hinweis und gesonderte Einwilligung nach Art. 39 1, wobei die Fragen und Antworten der CAC die Einwilligung, nicht den Hinweis, entfallen lassen, wenn eine andere Grundlage aus Art. 13 greift 18
Ein Besucher in China schickt ein Formular an Ihre Website außerhalb ChinasUmstritten, siehe unten
Sie geben diesen Lead zu Marketingzwecken an Partner außerhalb Chinas weiterDas Verhalten, um das es in Guangzhou ging 4

Zur direkten Erhebung schrieb Withers 2023, die Frage sei umstritten. Die Kanzlei neigt zu der Ansicht, dass dies keine Übermittlung ins Ausland ist, und berichtet die Gegenansicht.16 CMS erwähnte 2022 diese Praktikerposition, aber auch einen Zertifizierungsentwurf, der das Gegenteil anzudeuten schien.17

Ein späteres CAC-Dokument weist in die andere Richtung. AllBright berichtet, dass die zweite Auflage des Bewertungsleitfadens 2024 die Verarbeitung nach Artikel 3 Absatz 2 in die Liste der Datenexporte aufnahm.27

Damit ist Ihr Fall nicht entschieden. Laut AllBright gibt der Leitfaden keine klare Antwort, wenn keine andere chinesische Partei beteiligt ist.27 Deheng weist darauf hin, dass es dann keinen inländischen Verarbeiter gibt, der eine Meldung vornehmen könnte.28 Gelesen haben wir diese Kommentare, nicht den Leitfaden oder seine spätere dritte Auflage.

Hunton behandelt in seiner Zusammenfassung der CAC-Fragen und -Antworten vom 24. Juli 2026 die direkte Erhebung nicht, und das Dokument selbst haben wir nicht gelesen.18

Die gesonderte Einwilligung behandelt die Zusammenfassung dagegen: Sie muss konkret sein, darf nicht gebündelt werden und kann per Pop-up, unterschriebenem Dokument oder Antwort per E-Mail oder SMS erfolgen.18

Paul Weiss berichtet dieselbe Logik vom Gericht: Ein Kästchen unter einer allgemeinen Erklärung genügt nicht.5

Gehen Daten umgekehrt aus der EU an einen Partner in China, ist das eine andere Frage: Dafür gelten die Artikel 44 bis 50 DSGVO, die etwa die Österreichische Datenschutzbehörde beschreibt. Deren Seite nennt China nicht.33 Noerr hielt 2021 einen Angemessenheitsbeschluss für China für wenig aussichtsreich.34 Recording Law, eine kommerzielle Seite, deren Artikel nach eigener Angabe nicht anwaltlich geprüft ist, schreibt, mit Stand Oktober 2026 gebe es keinen solchen Beschluss.38

Sammelt ein chinesischer Partner Ihre Leads, lesen Sie an chinesische Kunden verkaufen, ohne in China zu sein und arbeiten ohne chinesische Firma.

Wie hoch ist das reale Risiko für ein ausländisches Unternehmen?

Das Maximum ist hoch, aber die von uns gelesenen Fälle betreffen Unternehmen mit Bezug zu China. Das sehen Artikel 66 und Artikel 42 vor:1

SituationFolge
Jeder VerstoßAnordnung zur Korrektur, Verwarnung, Einziehung rechtswidriger Gewinne, Aussetzung einer beanstandeten App
Weigerung, zu korrigierenBis zu RMB 1 Million, dazu RMB 10.000 bis 100.000 für die Verantwortlichen
Schwerer FallBis zu RMB 50 Millionen oder 5 % des Vorjahresumsatzes, mögliche Betriebsaussetzung, dazu RMB 100.000 bis 1 Million für die Verantwortlichen
Ausländische Stelle verletzt Rechte chinesischer BürgerAufnahme in eine Liste, die die Bereitstellung von Daten an sie beschränkt (Art. 42)

Und das wurde tatsächlich berichtet:

FallWerErgebnis
Internetgericht Guangzhou, veröffentlicht 2024Französische Hotelgruppe, verbundene Gesellschaft in Shanghai mitverklagtSchriftliche Entschuldigung, Löschung, RMB 20.000 34
CAC Shanghai, Mai 2025Verbundene Gesellschaft einer Luxusmarke in ShanghaiSanktioniert, Betrag von DLA Piper nicht genannt 19
CAC Shanghai, Fälle von 2025Multinationales Unternehmen, von DLA Piper unter „domestic enterprises“ (inländische Unternehmen) der Hotel- und Immobilienbranche geführtBußgeld wegen Verstoßes gegen eine Entscheidung zur Übermittlungsbewertung, Betrag nicht genannt 19
CAC Shanghai, Juni 2026Ctrip, Sitz in ShanghaiRMB 10 Millionen und eine Anordnung zur Korrektur 19

Eine CAC-Sanktion gegen ein ausländisches Unternehmen ohne Präsenz in China haben wir nicht gefunden. DLA Piper ergänzt, dass andere Provinzbehörden Fälle nicht so veröffentlichen wie Shanghai.19 Dass wir nichts gefunden haben, beweist keine Sicherheit und ersetzt kein Compliance-Konzept.

Der Fall aus Guangzhou ging auf die Klage eines einzelnen Kunden zurück, die Aufsicht ist also nicht der einzige Weg. Artikel 70 erlaubt außerdem Staatsanwaltschaften und benannten Organisationen, zu klagen, wenn viele Menschen betroffen sind.1

Verdict

Planen Sie weder nach dem Spitzenbußgeld noch nach dem Mangel an Fällen. Bringen Sie den Einwilligungsablauf in Ordnung, den Sie kontrollieren, und holen Sie sich für den Rest Rat.

Was Sie einen Berater vor Ort fragen sollten

Nehmen Sie diese Fragen mit, dazu eine Liste dessen, was Ihre Seiten erheben:

  1. Erfüllen meine chinesischen Seiten Artikel 3, wenn man bedenkt, was ich verkaufe und wie?
  2. Brauche ich einen Vertreter nach Artikel 53, und wer kann diese Rolle übernehmen?
  3. Ist mein Formular eine grenzüberschreitende Übermittlung oder eine direkte Erhebung?
  4. Welche Rechtsgrundlage passt zu einer Anfrage, und was braucht eine Einwilligung?
  5. Wie sollten meine chinesische Datenschutzerklärung und mein Umgang mit Cookies aussehen?

Unsere Checkliste für eine China-taugliche Website hilft Ihnen, die Fakten vorher zu sammeln. Wenn Sie an Menschen in China verkaufen, planen Sie das vor dem Start, nicht danach.

Das Fazit

Wenn Ihre Seiten Kunden in China ansprechen und deren Daten erheben, planen Sie so, als gelte das PIPL, egal wo Ihr Server steht.

Beginnen Sie mit dem, was Sie kontrollieren: weniger Felder, ein klarer chinesischer Hinweis und eine eigene Einwilligung für Marketing.

Klären Sie die Fragen zu Vertreter und Übermittlung mit einem Berater vor Ort, denn die veröffentlichten Leitlinien beantworten sie nicht.

So kann Index in China helfen

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Rechtsberatung leisten wir nicht, und wir sagen Ihnen, wenn Ihr Fall einen Berater vor Ort braucht. Unser Angebot ansehen oder ein 30-minütiges Gespräch buchen.

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Häufige Fragen

Gilt das PIPL für chinesische Staatsangehörige im Ausland?

Nach dem Wortlaut von Artikel 3 nicht, denn er spricht von Personen, die sich in China befinden, nicht von der Staatsangehörigkeit. So gelesen fällt eine chinesische Staatsangehörige in Wien, die Ihr Formular ausfüllt, nicht unter diese Klausel, ein deutscher Ingenieur in Shanghai dagegen schon. Ihr heimisches Datenschutzrecht gilt weiter, behandeln Sie diese Besucherin also wie alle anderen.

Zwingt mich das PIPL, Daten in China zu speichern?

Nicht grundsätzlich. Artikel 40 verlangt die Speicherung in China von Betreibern kritischer Infrastruktur und von Verarbeitern oberhalb einer von der CAC festgelegten Menge. Der Anbieter Chinafy nennt rund 1 Million Personen, ohne eine Vorschrift anzugeben,20 und wir haben keinen CAC-Text mit dieser Zahl gefunden. Der Artikel betrifft in China erhobene und erzeugte Daten. Als großes Unternehmen fragen Sie Ihre Rechtsberatung.

Erfasst das PIPL auch Geschäftskontakte in einem B2B-Formular?

Planen Sie so, als wäre das der Fall. Artikel 4 umfasst aufgezeichnete Informationen über jede identifizierbare Person, und wir haben darin keine Ausnahme für geschäftliche E-Mail-Adressen oder Visitenkarten gefunden. Artikel 13 erlaubt zwar die angemessene Nutzung bereits öffentlicher Informationen, doch diese Grundlage hat Grenzen. Eine aus dem Netz zusammengetragene Kontaktliste ist deshalb nicht automatisch unbedenklich.

Kann ich das PIPL vermeiden, indem ich Besucher aus China sperre?

Nach unserer Lesart bleibt dem Gesetz wenig Anknüpfungspunkt, wenn Sie von Menschen in China nichts erheben, nur haben Sie dann auch den Markt aufgegeben. Für Seiten, die sich an chinesische Käufer richten, ist das keine Lösung. Ist China gar kein Zielmarkt, ist es einfacher, ihre Daten nicht zu erheben, als dafür ein Compliance-Programm aufzubauen.

Deckt eine ICP-Lizenz das PIPL mit ab?

Nein. Beide beantworten unterschiedliche Fragen. Das ICP betrifft, wer eine Website auf Servern in Festlandchina betreiben darf, das PIPL dagegen, was Sie mit Daten von Menschen tun, egal wo die Website liegt. Das eine erfüllt das andere nicht, und eine in Europa gehostete Website ohne ICP kann trotzdem unter das PIPL fallen, wenn sie Artikel 3 erfüllt.

Brauche ich zusätzlich einen Datenschutzbeauftragten?

Das ist eine eigene Pflicht. Artikel 52 verlangt einen Beauftragten für den Schutz personenbezogener Informationen oberhalb einer von der CAC festgelegten Menge, während Artikel 53 für den Vertreter keine solche Menge nennt. Eine CAC-Mitteilung vom Juli 2025 verpflichtet Verarbeiter mit Daten von mindestens 1 Million Personen, ihren Beauftragten zu melden.26 Ausländische Verarbeiter erwähnt sie nicht, fragen Sie also Ihre Rechtsberatung.

Quellen

  1. Gesetz der VR China zum Schutz personenbezogener Informationen, PIPL (chinesischer Text)
  2. Verordnung über das Management der Netzwerkdatensicherheit, CAC (chinesisch)
  3. Hunton: The first case in China on personal information protection in a cross-border transfer scenario (englisch)
  4. Mayer Brown: Guangzhou Internet Court issues the first decision on cross-border transfer undem PIPL (englisch)
  5. Paul Weiss: Chinese court releases landmark decision on cross-border transfer requirements undem PIPL (englisch)
  6. IAPP: First case on PIPL's extraterritorial scope highlights key compliance priorities (englisch)
  7. Morrison Foerster: China's Personal Information Protection Law FAQs (englisch)
  8. Mayer Brown (Kennedy, Lee): Dawning of a new era, China's Personal Information Protection Law (englisch)
  9. CAC und Ministerium für öffentliche Sicherheit: Bestimmungen zu vereinfachten Maßnahmen für kleine Verarbeiter personenbezogener Informationen, Volltext (chinesisch), Anhänge nicht gelesen
  10. Prighter (verkauft Vertreterdienste): China representative FAQ (englisch)
  11. Sidley: How the China Personal Information Protection Law applies to foreign asset managers (englisch)
  12. Morrison Foerster: Privacy Minute Q&A, China PIPL edition, issue 6 (englisch)
  13. CookieChimp: What are the PIPL cookie consent requirements? (englisch)
  14. FlexyConsent: China's PIPL and cookie consent (englisch)
  15. K&L Gates: What is required under the PIPL, a PRC-based representative or a personal information protection officer? (englisch)
  16. Withers (Tang, He): Sending personal information out of China, regulatory updates (englisch)
  17. CMS: Release of draft rules on certification for cross-border personal data transfer in China (englisch)
  18. Hunton: China publishes official Q&A on administrative policies for cross-border data transfers (englisch)
  19. DLA Piper: China's data regulator means business, the education phase is over (englisch)
  20. Chinafy: Navigating the China Personal Information Protection Law (englisch)
  21. Sesame Disk: China PIPL compliance 2026 (englisch)
  22. CAC: Bekanntmachung der Bestimmungen zu vereinfachten Maßnahmen für kleine Verarbeiter personenbezogener Informationen (chinesisch)
  23. CAC: Fragen und Antworten für die Presse zu den Bestimmungen für kleine Verarbeiter (chinesisch)
  24. CMS: China releases the Provisions on simplified measures for small-scale personal information processors (englisch)
  25. China Briefing: China's simplified data processing rules (englisch)
  26. CAC: Mitteilung zur Meldung der Daten des Beauftragten für den Schutz personenbezogener Informationen (chinesisch)
  27. AllBright (Wu, Liu): Kommentar zum Leitfaden der CAC für die Sicherheitsbewertung, zweite Auflage (chinesisch)
  28. Deheng: Kommentar zum Leitfaden der CAC für die Sicherheitsbewertung, zweite Auflage (chinesisch)
  29. Art. 3 DSGVO, Räumlicher Anwendungsbereich, Wiedergabe auf dsgvo-gesetz.de
  30. Art. 6 DSGVO, Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, Wiedergabe auf dsgvo-gesetz.de
  31. Art. 27 DSGVO, Vertreter in der Union, Wiedergabe auf dsgvo-gesetz.de
  32. § 25 TDDDG, Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen, Gesetze im Internet
  33. Österreichische Datenschutzbehörde: Internationaler Datenverkehr
  34. Noerr: PIPL, Datenschutz made in China
  35. activeMind.legal (Vasiliki Paschou): PIPL, das neue chinesische Datenschutzgesetz
  36. Usercentrics (verkauft Einwilligungstools): China Personal Information Protection Law
  37. Bär & Karrer (Kleiner, Harasgama, Berger): China's new privacy law, what Swiss companies should know (englisch)
  38. Recording Law: DSGVO vs. PIPL (kommerzielle Seite, nach eigener Angabe nicht anwaltlich geprüft)
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